Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einzelfirma Furr-Werk

Eigentum
Das Mietobjekt samt Bestandteilen und Zubehör bleibt während der ganzen Mietdauer ausschliesslich Eigentum von Furr-Werk ( Christian Furrer )

Mietdauer
Die Mietdauer beginnt grundsätzlich mit der Abholung des Gerätes und endet mit der Rückgabe. Die Maschine wird dem Mieter voll betankt und in sauberem Zustand ausgehändigt. Die Rückgabe hat ebenso voll betankt und gereinigt zu erfolgen.
Ansonsten wird die Betankung mit 2,50 p/ltr und die Reinigung verrechnet.

Transport
Hin- und Rücktransporte gehen zu Lasten des Mieters.
Auf Anfrage und gegen Aufpreis kann der Transport durch Furr-Werk geleistet werden.

Verwendung
Die Betriebs- und Wartungsvorschriften sind strikt einzuhalten und Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit Furr-Werk ( Christian Furrer ) ausgeführt werden.
Die Maschine darf nur auf schweizerischem Zollgebiet verwendet werden.

Mietpreis
Die angegebenen Preise gelten ohne Mehrwertsteuer, Treibstoff, Reinigung, Versicherung und Schäden jeglicher Art.
Die pauschalen Mietpreise gelten für einschichtigen Betrieb von max. 8 Stunden pro Tag.
Beim Takeuchi TB215R Minibagger ist eine Kaskoversicherung im Mietpreis innerhalb der Schweiz inklusive.
Diese gilt nur für das Mietobjekt. Schäden an Gegenständen und Personen sind ausgeschlossen.
Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt für den Mieter CHF 2’000.00

Zahlung
Der Mietzins wird nach Einsatz in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bei längeren Einsätzen kann 50% des Betrages vor dem Einsatz in Rechnung gestellt werden.

Zusatz
Allfällige Stillstandszeiten können nicht in Abzug gebracht werden, auch wenn die Maschine aufgrund eines Defekts still steht.